Standardisierte Bekanntmachungsdaten für den offenen Markt
Als verbindlicher Datenaustauschstandard soll eForms-DE die Bekanntmachungsdokumente des öffentlichen Einkaufs in Deutschland in einer allgemeingültigen, technologieneutralen Form darstellen. Die standardisierte Datenarchitektur dient einem offenen Markt. Indem der Datenaustausch fachanwendungsneutral und zwischen allen Systemen gleichermaßen definiert ist, entstehen nutzerfreundliche IT-Fachanwendungen.
Von außen betrachtet ist der öffentliche Einkauf in vielen europäischen Mitgliedsstaaten und gerade auch in Deutschland eine „Black Box“. Darüber, wie und was öffentlich beschafft wird, fehlen vollständige und verlässliche Informationen. Doch gerade diese Daten bieten für die öffentliche Verwaltung und Unternehmen enormes Potenzial. Eine höhere Datenqualität und -transparenz bringt den öffentlichen Einkauf den Wirtschaftsteilnehmenden bzw. Bietenden näher. Der daraus gestärkte Wettbewerb verringert zudem die Ausgaben.
eForms
Beispiel:
So könnte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge („Clean-Vehicles-Richtlinie“) die Einhaltung der Quoten beim öffentlichen Einkauf von Fahrzeugen effektiv überwachen und daraus Maßnahmen ableiten. Da schadstoffarme Fahrzeuge nicht nur oberhalb der EU-Schwellenwerte öffentlich eingekauft werden, muss das BMDV auch die Möglichkeit erhalten, die gleichen Daten unterhalb der EU-Schwellenwerte zu erfassen.
Damit eForms-DE, wie in der EU-Verordnung gefordert – erfolgreich und fristgerecht zum 25. Oktober 2023 in Deutschland eingeführt werden kann, bedarf es ebenfalls rechtlicher Anpassungen, u. a. im Vergaberecht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist federführend bei der rechtlichen Umsetzung und wird bei Digitalisierungsfragen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt.
Bis Ende 2022 soll ein Referentenentwurf auf Basis eines zuvor mit Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmten Konzeptpapiers erstellt werden. Dieser Referentenentwurf wird dann 2023 den weiteren Weg über Bundestag und Bundesrat gehen. Nach erfolgreicher Verabschiedung im Spätsommer 2023 soll der Standard dann rechtsverbindlich in Deutschland werden.
Der Standard eForms-DE richtet sich vorrangig an Fachverfahrenshersteller und technische Dienstleistende der öffentlichen Verwaltung, die mit der Umsetzung der gemäß EU-Durchführungsverordnung neu definierten eForms beauftragt sind.
Der von der KoSIT veröffentlichte Standard eForms-DE umfasst mehrere Bestandteile. Mit ihrer Hilfe können die für Deutschland angepassten eForms (= eForms-DE) umgesetzt werden:
Die Dokumentation des Standards eForms-DE (normative Komponente) ist in der Spezifikation eForms-DE Version 2.0.0 nachzulesen.
Die zuvor gültigen Dokumentation des Standards eForms-DE (normative Komponente) sind in den Spezifikationen der Vorgängerversionen nachzulesen.
Vorgängerversionen eForms-DEGenericode-Dateien zur technischen Repräsentation von Codelisten im OASIS-Standard „Genericode 1.0?.
Eine Liste der in der Spezifikation eForms-DE referenzierten Codelisten findet sich im Kapitel 6 „Codelisten Überblick“ der Spezifikation. Weitere technische Informationen zu den Codelisten finden Sie im GitLab.
Zu den ReleasesDie Komponente eForms-DE-Schematron enthält die technischen Mittel zur Validierung der nationalen Geschäftsregeln als Schematron- und XSLT-Dateien.
Zu den ReleasesDer Validator unterstützt als konfigurierbares XML-Prüftool bei einer technisch sicheren, einheitlichen und skalierbaren Validierung von XML-Dokumenten und kann mittels eForms-DE-spezifischer Konfiguration zur Validierung auf den Standard eForms-DE genutzt werden.
Durch asynchrone Umsetzungszyklen der Geschäftsregeln seitens der KoSIT und auf nationaler bzw. EU-Ebene kann es temporär zu Fehlermeldung bei der Nutzung des Validators (Prüftools) sowie den bestehenden Prüfregeln kommen.
Eine aktualisierte Version des Validators wird zeitnah bereitgestellt.
Wie können Sie Änderungen an eForms-DE beantragen?
Das Änderungsmanagement erfolgt auf Basis des Betriebskonzepts. Hier ist festgelegt, dass im Regelbetrieb Änderungsanträge zum Standard eForms-DE von allen interessierten Kreisen und Personen vorgenommen werden können.
Alle aktuellen Änderungsanträge können ohne Registrierung im Änderungsmanagement inklusive des Bearbeitungsstands eingesehen werden.