Wie lassen sich die Abläufe der Zentralregulierung über das Peppol-Netzwerk abbilden? Darauf geben wir Antworten!
Die Zentralregulierung ist ein Verfahren zur Optimierung des Zahlungsverkehrs, bei dem Käufer und Lieferanten die Abrechnung und Zahlungen über einen Zentralregulierer abwickelt. Die Implementierung der Abrechnung der Zentralregulierung im Peppol-Netzwerk erfordert die Übertragung von Nachrichten zwischen dem Lieferanten, dem Käufer und dem Zentralregulierer. Diese Nachrichtenflüsse weichen von den herkömmlichen, im Peppol-Netzwerk bereits festgelegten und etablierten Vorgängen ab und erfordern deshalb spezielle Festlegungen zwischen Käufer und Lieferant.
Das Peppol-Netzwerk strebt die möglichst einfache Aufnahme von Kommunikation zwischen seinen Teilnehmern an; idealerweise ist neben der Abwicklung des eigentlichen Geschäftsfalles keine technische, bi-laterale Absprache nötig. Die Empfehlungen in diesem Dokument haben zum Ziel, auch bei dem Zentralregulierer-Verfahren diese technische Absprache so weit als möglich zu reduzieren.
Es wird sowohl das Original-Verfahren (Der Verkäufer sendet das Rechnungs-Original statt an den Leistungs-Empfänger direkt an den Zentral-Regulierer.), als auch das Kopie-Verfahren (Der Verkäufer sendet die Rechnung sowohl „im Original“ an den Leistungs-Empfänger als auch „in Kopie“ an den Zentralregulierer.) betrachtet. Die Kennzeichnung der Rechnung als „Zentralregulierer-Rechnung“ erfolgt über das Feld BT-10 (Buyer Reference). Das genaue Format der Kennung legt der Zentralregulierer fest.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument „Zentralregulierung in Peppol – Empfehlung zur Umsetzung von Peppol-basierter ZR-Abwicklung“, welches ab jetzt auf unserer Webseite zu finden ist.
Jetzt mitgestalten: Öffentliche Stellungnahme zum Norm-Entwurf E DIN EN 17017-2 „Elektronisches öffentliches Beschaffungswesen – Erfüllung – Teil 2: Transaktionen“ möglich.
Ein neues Jahr beginnt – und das ist für uns ein schöner Anlass, einfach mal Danke zu sagen.