Das überarbeitete Betriebskonzept XStandards Einkauf (XSE) wurde durch den Steuerungskreis XSE beschlossen und wird ab sofort in der Version 2.0 bereitgestellt.
Hier können Sie die aktuelle Version des Betriebskonzeptes herunterladen:
Betriebskonzept XStandards Einkauf (XSE) | Version 2.0
Das überarbeitete Betriebskonzept XStandards Einkauf (XSE) wurde durch den Steuerungskreis XSE beschlossen und wird ab sofort in der Version 2.0 bereitgestellt.
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Das aktuelle Bugfix Release 2025-03-21 wurde mit neuen Versionen der technischen Komponenten XRechnung Schematron, Validator Konfiguration XRechnung, XRechnung Testsuite und XRechnung Visualisierung veröffentlicht.
Das Bugfix Release beinhaltet Verbesserungen und Korrekturen der technischen Komponenten. Es gibt keine normativen Änderungen am Standard XRechnung. Die im Bundle XRechnung 3.0.2 in der Version 2025-03-21 veröffentlichten technischen Komponenten sind weiterhin kompatibel mit XRechnung 3.0 und enthalten u.a. folgende Änderungen:
Temporäre Prüfregel zur Validierung von BT-124
Zur Validierung von BT-124 „External document location“ wurde die temporäre Prüfregel BR-TMP-2 hinzugefügt. Diese prüft, dass BT-124 eine URL mit gültigem Schema enthält. Die Regel wurde zunächst mit Fehlerlevel „Warning“ implementiert.
CEN Schematron 1.3.13 und Bugfixes
In der Validator Konfiguration XRechnung wurden die Validierungsartefakte der CEN auf die Version 1.3.13 aktualisiert. In XRechnung Schematron, XRechnung Visualisierung und XRechnung Testsuite wurden Korrekturen vorgenommen.
Details sind der Readme.md des Bundle sowie den Changelogs der jeweiligen technischen Komponenten zu entnehmen.
Die einfache Nutzung von XRechnung außerhalb und innerhalb des Peppol-Netzwerks ist ein wichtiges Ziel für XStandards Einkauf, um die Verwendung und Verbreitung von E-Rechnungen in Deutschland bestmöglich zu fördern.
Mit der Veröffentlichung von XRechnung 3.0 und Peppol BIS Billing 3.0.18 sind beide Formate auf fachlicher Ebene weitestgehend zusammengewachsen.
Sowohl XRechnung als auch Peppol BIS Billing sind sogenannte „Core Invoice Usage Specifications“ (CIUS, übersetzt in etwa „Spezifikation zur Nutzung der Kernrechnung“) der europäischen Norm für E-Rechnungen EN 16931. Das heißt, die EN 16931 gibt den gemeinsamen inhaltlichen und fachlichen Kern (Core Invoice, Kernrechnung) vor, dem alle E-Rechnungen entsprechen müssen. Zudem enthält das Normenwerk der EN 16931 methodische Vorgaben, um z.B. nationale Anpassungen norm-konform vorzunehmen. XRechnung und Peppol BIS Billing halten sich beide an diese Vorgaben, sind somit sehr ähnlich strukturiert und teilen sich das Kernrechnungsmodell der EN 16931. Zur Abbildung dieses Kernrechnungsmodells stehen standardisierte Dateiformatvorgaben (sog. Syntaxbindings) auf OASIS UBL 2.1 und UN/CEFACT CII D16B zur Verfügung.
Im Wesentlichen ergänzt XRechnung die EN 16931 um einige weitere, verschärfende Regeln für die Besonderheiten des Einsatzes im deutschen Kontext. Diese sind in der Spezifkation XRechnung als XRechnungs-Regelwerk gebündelt. Dieses Regelwerk spiegelt die Perspektive der deutschen öffentlichen Verwaltung wider. Seit einigen Jahren ist es insbesondere im Rechnungseingang der öffentlichen Verwaltung verpflichtend.
Im Unterschied zur Peppol BIS Billing ist das Regelwerk der XRechnung unabhängig vom Übertragungskanal konzipiert. Das heißt, die Regeln sind sinnvoll anzuwenden, egal, ob eine Rechnung per E-Mail, per Webservice oder über das Peppol-Netzwerk übertragen wird. Spezielle Vorgaben zum operativen Einsatz des Regelwerks werden daher in der XRechnung nicht gemacht.
XRechnung wird in den beiden Syntaxen OASIS UBL 2.1 und UN/CEFACT CII D16B abgebildet.
Die Spezifikation XRechnung in der aktuellsten Version kann hier kostenfrei heruntergeladen werden: https://xeinkauf.de/xrechnung/versionen-und-bundles/#aktuell
Die Peppol BIS Billing ist eine CIUS der EN 16931. Als solche übernimmt auch Peppol BIS Billing das Kernrechnungsmodell der EN 16931 und fügt weitere Regeln hinzu. Diese dienen dem Einsatz im Peppol-Netzwerk im grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr und enthalten weitere allgemeine fachliche Klarstellungen. Wegen des Fokus auf grenzüberschreitendem Rechnungsverkehr hat Peppol BIS Billing die Besonderheit, dass sie länderspezifische Regeln enthält. Diese greifen automatisch in nationalen Kontexten, insbesondere anhand der Ländercodes der rechnungssendenden Partei (ggf. zusätzlich der rechnungsempfangenden Partei). Diese landes-spezifischen Regeln werden „Nationale Regelsätze“ (National Rule Sets, „NRS“) genannt, auch wenn diese technisch ein integraler Bestandteil des Gesamt-Regelwerks der Peppol BIS Billing sind.
Peppol BIS Billing wird ausschließlich in die Syntax OASIS UBL 2.1 abgebildet und gepflegt. Weitere Details zu diesen Validierungsregeln sind in der Peppol BIS Billing, Kapitel Validation zu finden.
Durch die Rahmenvereinbarungen zur Interoperabilität (Peppol Interoperability Framework) halten sich die Mitglieder des Netzwerkes an weitreichende, selbstverpflichtende Regeln, um möglichst homogenen Austausch von Geschäftsdaten, und insbesondere von Rechnungsdaten, zu erreichen.
Ein wesentlicher Grundsatz ist, dass es für jede Art von Geschäftsdaten-Übertragung einen definierten Dokumententyp gibt. Es muss auch ein entsprechendes technisches Regelwerk zur Verfügung stehen, welches zur automatisierten Überprüfung der Daten dient (Validierung). XRechnung und Peppol BIS Billing sind im Netzwerk zwei unterschiedliche Dokumententypen mit unterschiedlichen Regelwerken, welche parallel und unabhängig voneinander genutzt werden können.
Die sehr hohe inhaltliche Interoperabilität im Peppol-Netzwerk wird unter anderem dadurch erreicht, dass alle Teilnehmenden verpflichtet sind, sämtliche Daten gemäß den Regelwerken der genutzten Dokumententypen vor dem Versand automatisiert zu überprüfen. Diese und weitere Maßnahmen machen bilaterale Absprachen zwischen Teilnehmenden weitgehend überflüssig.
In Peppol BIS Billing besteht die Möglichkeit länderspezifische Regeln aufzunehmen. Dadurch soll die Verwendung von länderspezifischen Formaten wie zum Beispiel XRechnung im Peppol-Netzwerk auf ein Minimum reduziert werden.
XRechnung und Peppol BIS Billing sind zeitlich parallel entstanden. Die XRechnungs-Versionen bis 2.3 sind deshalb mit eigenen Dokumentenkennungen in das Peppol-Netzwerk eingebracht worden und stehen somit parallel zu der Peppol BIS Billing. Diese Besonderheit führt insbesondere bei der Abwicklung von Rechnungen mit deutscher Beteiligung im Peppol-Netzwerk zu Unsicherheiten.
Zu beachten sind im Detail einige wenige Unterschiede zwischen den beiden Standards, die die KoSIT zu einer Handlungsempfehlung veranlasst haben: Core Invoice Usage Specifications im Peppol Kontext: Anmerkungen zu XRechnung und Peppol BIS Billing, v1.0 vom 30.8.2021
Die inhaltlichen Unterschiede, die sich aus den verschiedenen oben genannten Schwerpunkten ergaben, konnten aufgelöst werden. Möglich war dies durch die weitreichende inhaltliche Überlappung, selbst jenseits des gemeinsamen Kerns der EN 16931.
Dazu war eine Angleichung auf beiden Seiten und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Peppol-Gemeinschaft nötig:
XRechnung (ab 3.0) übernimmt alle Regeln der Peppol BIS Billing, die auch außerhalb des Peppol-Netzwerks sinnvoll sind und setzt diese auch für UNCEFACT/CII um. Details der Umsetzung sind in der Spezifikation XRechnung 3.0.x beschrieben:
Peppol BIS Billing übernimmt (ab Regelsatz 3.0.18 ab Februar 2025) alle XRechnungs-Regeln, die innerhalb des Peppol-Netzwerks sinnvoll sind, mit der Einschränkung auf deutsche Rechnungs-Parteien als deutsches nationales Regelwerk („German National Ruleset“ oder „DE-NRS“).
Außerdem hat Peppol BIS Billing (ab Version 3.0.18 / Februar 2025) seine Validierungsregeln angepasst, um das deutsche NRS zu ermöglichen:
PEPPOL-EN16931-P0100
: Invoice Type Code 326
und 384
sind zulässig, wenn rechnungs-stellende und -empfangende Partei „DE“ sindPEPPOL-EN16931-R002
: mehrfache BG-1
(„INVOICE NOTE“) / BT-22
(„Invoice note“) sind zulässig, wenn sendende und empfangende Partei „DE“ sindDamit sind nun XRechnung (ab 3.0) und Peppol BIS Billing (ab 3.0.18) inhaltlich gleichbedeutend, sofern rechnungsstellende und rechnungsempfangende Stelle in Deutschland sind.
Einige Unterschiede v.a. in technischen Details jenseits des kommerziellen oder steuerlichen Rechnungsinhaltes bleiben allerdings notwendigerweise bestehen.
Grundsätzlich ist Peppol BIS Billing nur in der Syntax OASIS UBL 2.1 vorhanden, während XRechnung zusätzlich dauerhaft UN/CEFACT CII unterstützt. Weitere Unterschiede v.a. in technischen Details jenseits des kommerziellen oder steuerlichen Rechnungsinhaltes begründen sich in der Spezifik des Übertragungskanals.
Beispielhaft erwähnt sei in diesem Zusammenhang die Einschränkung der Codeliste Electronic Address Scheme (EAS)
für die Felder BT-34
(„Seller electronic address“) und BT-49
(„Buyer electronic address“): der Code EM
für Email ist in der Peppol BIS Billing nicht erlaubt.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Handhabung des Invoice Type Code 389
(Self-Billing). Dieser ist in XRechnung zulässig, in der Peppol BIS Billing jedoch nicht. Wegen der im Peppol-Netzwerk nötigen umgekehrten Übertragungsrichtung (von kaufender zu verkaufender Stelle) wird Self-Billing hier als eigene Format-Spezifikation Peppol BIS Self-Billing behandelt.
Die KoSIT und OpenPeppol integrieren auch zukünftig ihre jeweiligen Änderungen in den Regelsätzen:
Die dafür regelmäßig nötigen Anpassungen sind weitgehend automatisiert umgesetzt und werden systematisch abgearbeitet.
Deutsche öffentliche Verwaltungen und Unternehmen können XRechnung und Peppol BIS Billing einfach nutzen. Es gibt weiterhin kleine Unterschiede, die durch die verschiedenen technischen Rahmenbedingungen je nach Einsatz entstehen. Dennoch wurden die Unterschiede weitgehend angeglichen.
Damit sind beide Formate für Rechnungen innerhalb Deutschlands nun inhaltlich gleichwertig und gegenseitig austauschbar. Damit dies auch zukünftig gewährleistet ist, koordinieren die KoSIT und OpenPeppol die Weiterentwicklung beider Standards. Um eine fortlaufende Harmonisierung sicherzustellen, erfolgen regelmäßige Updates.
Den Zahlungsverkehr der Zentralregulierung effizient über das Peppol-Netzwerk durchführen: Wie lassen sich die komplexen Abläufe zwischen Lieferanten, Käufern und Zentralregulierern optimal in die Strukturen des Peppol-Netzwerks integrieren? Unser Leitfaden zeigt, wie technische Abstimmungen minimiert und sowohl Original- als auch Kopie-Verfahren effizient umgesetzt werden – für reibungslose Prozesse und standardisierte Kommunikation!
Wie lassen sich die Abläufe der Zentralregulierung über das Peppol-Netzwerk abbilden? Darauf geben wir Antworten!
Die Zentralregulierung ist ein Verfahren zur Optimierung des Zahlungsverkehrs, bei dem Käufer und Lieferanten die Abrechnung und Zahlungen über einen Zentralregulierer abwickelt. Die Implementierung der Abrechnung der Zentralregulierung im Peppol-Netzwerk erfordert die Übertragung von Nachrichten zwischen dem Lieferanten, dem Käufer und dem Zentralregulierer. Diese Nachrichtenflüsse weichen von den herkömmlichen, im Peppol-Netzwerk bereits festgelegten und etablierten Vorgängen ab und erfordern deshalb spezielle Festlegungen zwischen Käufer und Lieferant.
Das Peppol-Netzwerk strebt die möglichst einfache Aufnahme von Kommunikation zwischen seinen Teilnehmern an; idealerweise ist neben der Abwicklung des eigentlichen Geschäftsfalles keine technische, bi-laterale Absprache nötig. Die Empfehlungen in diesem Dokument haben zum Ziel, auch bei dem Zentralregulierer-Verfahren diese technische Absprache so weit als möglich zu reduzieren.
Es wird sowohl das Original-Verfahren (Der Verkäufer sendet das Rechnungs-Original statt an den Leistungs-Empfänger direkt an den Zentral-Regulierer.), als auch das Kopie-Verfahren (Der Verkäufer sendet die Rechnung sowohl „im Original“ an den Leistungs-Empfänger als auch „in Kopie“ an den Zentralregulierer.) betrachtet. Die Kennzeichnung der Rechnung als „Zentralregulierer-Rechnung“ erfolgt über das Feld BT-10 (Buyer Reference). Das genaue Format der Kennung legt der Zentralregulierer fest.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument „Zentralregulierung in Peppol – Empfehlung zur Umsetzung von Peppol-basierter ZR-Abwicklung“, welches ab jetzt auf unserer Webseite zu finden ist.
Welche Rolle spielt die Leitweg-ID im Rechnungsprozess bei öffentlichen Auftraggebenden? In unserem zusammenfassenden Artikel beantworten wir häufige Fragen und wie dieser digitale Schlüssel die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung vereinfacht, Prozesse beschleunigt und Fehler minimiert
Die Leitweg-ID ist ein zentraler Baustein für den elektronischen Rechnungsaustausch mit dem öffentlichen Sektor in Deutschland. Sie dient dazu, Rechnungen an die zuständigen Stellen innerhalb einer Behörde oder öffentlichen Institution eindeutig weiterzuleiten. Der Leitweg-ID kommt eine entscheidende Rolle zu sowohl im Kontext der XRechnung, dem nationalen Standard für elektronische Rechnungen, als auch im gesamten öffentlichen Einkauf.
Was ist die Leitweg-ID? Die Leitweg-ID ist eine individuelle Identifikationsnummer, die rechnungsempfangende Stellen im öffentlichen Sektor eindeutig identifiziert. Sie gibt an, welche Organisationseinheit innerhalb einer Behörde eine Rechnung erhalten soll. Dies ist besonders wichtig, da viele Behörden aus verschiedenen Abteilungen und Referaten bestehen, die Rechnungen unterschiedlich bearbeiten.
Die Struktur der Leitweg-ID folgt einem klar definierten Aufbau und kann je nach Bundesland oder Behörde leicht variieren. Sie enthält Informationen wie die Behörde, die Organisationseinheit und manchmal spezifische Verarbeitungsdetails.
Weitere Informationen zur Leitweg-ID werden in der Leitweg-ID Format-Spezifikation bereitgestellt.
Wozu dient die Leitweg-ID? Die Leitweg-ID sorgt dafür, dass elektronische Rechnungen im Rahmen der XRechnung fehlerfrei und effizient an die richtige Stelle innerhalb einer öffentlichen Einrichtung weitergeleitet werden. Ohne diese Identifikation könnten Rechnungen leicht an die falsche Stelle gelangen, was die Bearbeitung verzögert und Fehler wahrscheinlicher macht.
Wer benötigt eine Leitweg-ID? Alle öffentlichen Auftraggebenden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die elektronische Rechnungen empfangen, benötigen eine Leitweg-ID. Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebenden Geschäfte machen, müssen die Leitweg-ID der jeweiligen Empfänger*innen kennen und in ihren elektronischen Rechnungen angeben.
Wo bekomme ich als Behörde meine Leitweg-ID? Als Behörde erhalten Sie Ihre Leitweg-ID in der Regel von der zuständigen Vergabestelle Ihrer Institution. Der Prozess zur Vergabe der Leitweg-ID wird von den einzelnen Bundesländern oder der jeweiligen Behörde organisiert.
Wie finde ich als Lieferant*in heraus, welche Leitweg-ID mein*e Kund*in hat? Die Leitweg-ID wird von der jeweiligen Behörde vergeben. Lieferant*innen und Dienstleistende erhalten die Leitweg-ID entweder direkt von ihrer auftraggebenden Stelle (z. B. bei der Auftragserteilung) oder sie können sie in der Regel auf der Website der Behörde nachschlagen. Einige Bundesländer bieten zentrale Plattformen an, auf denen die Leitweg-IDs aller Behörden veröffentlicht werden.
Fazit: Ein kleiner Code mit großer Wirkung
Die Leitweg-ID mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirken, ist aber ein wesentlicher Bestandteil des digitalen Rechnungsaustauschs. Sie erleichtert die Zuordnung, beschleunigt Prozesse und stellt sicher, dass Rechnungen korrekt bearbeitet werden. Für alle, die mit öffentlichen Einrichtungen zusammenarbeiten, ist das Verständnis der Leitweg-ID ein Muss – und ein Schritt in Richtung effizienterer Verwaltungsprozesse.
Zum Jahreswechsel blicken wir bei XStandards Einkauf auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück. Wir setzen weiterhin auf Effizienz, Transparenz und Innovation, um den öffentlichen Einkauf weiter zu verbessern.
Das Jahr 2024 war für uns ein ereignisreiches und bewegendes Jahr, geprägt von bedeutenden Fortschritten, aber auch von einem schmerzlichen Verlust.
Wir konnten in diesem Jahr wichtige Meilensteine erreichen und haben XStandards Einkauf weiter als feste verlässliche Größe im öffentlichen Einkauf etabliert.
Wir müssen den Verlust unserer geschätzten Vorgesetzten Anna Dopatka verkraften. Ihr plötzlicher Tod im August hat uns tief getroffen. Sie war Visionärin und unermüdliche Wegbereiterin der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und hat uns nicht nur als Führungskraft, sondern auch als Mensch inspiriert und geprägt. Ihr Vermächtnis wird uns weiterhin leiten und wir sind entschlossen, ihre Vision fortzuführen.
Nachruf
Das Jahr 2024 war für den Standard eForms-DE geprägt von Dynamik, Weiterentwicklung und neuen Herausforderungen. Als zentraler Datenaustauschstandard für Vergabebekanntmachungen im öffentlichen Einkauf, hat eForms-DE erneut gezeigt, wie wichtig eine transparente und fachanwendungsneutrale Datenarchitektur für einen offenen Markt in Deutschland ist. Mit der konsequenten Umsetzung des Amendments 2023 der EU wurden richtungsweisende Schritte unternommen, um den öffentlichen Einkauf effizienter, transparenter und wettbewerbsfreundlicher zu gestalten. Am 9. September 2024 wurde die Version 2.0 veröffentlicht, die alle fachlichen Anforderungen des EU-Amendments 2023 abdeckt. Damit bleibt eForms-DE technologisch und fachlich auf der Höhe der Zeit.
Das Jahr hat deutlich gemacht, dass die Entwicklung von eForms innerhalb der EU ein hochdynamischer Prozess ist. Trotz der unvorhersehbaren Änderungen konnte eForms-DE durch klare fachliche und technische Trennung und eine enge Zusammenarbeit mit Experten kontinuierlich weiterentwickelt werden. Besonders wichtig: Alle Fachverfahren sollten möglichst bald auf eForms-DE 2.0 wechseln, um rechtzeitig für die nächste Version gerüstet zu sein.
Mit der Veröffentlichung von Version 2.1 und weiteren Anpassungen an die EU-weiten Standards bleibt eForms-DE ein zentraler Baustein für einen modernen öffentlichen Einkauf. Die kontinuierliche Weiterentwicklung zeigt, dass wir gemeinsam auf einem guten Weg sind, den Einkauf der Zukunft schon heute zu gestalten.
Hier finden Sie Weitere Informationen und die aktuelle Spezifikation.
Auch bei der Peppol Authority in Deutschland blicken wir auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Durch das anhaltende Wachstum sind wir nun in Deutschland die weltweit größte Community im Peppol-Netzwerk. Die stark steigenden Nutzerzahlen – sowohl bei Peppol-Service Providern als auch bei Endnutzern – zeigen, wie relevant und wertvoll das Netzwerk für den digitalen Austausch im Beschaffungskontext geworden ist.
Mit insgesamt 11 Newbie-Sessions (einmal pro Monat) haben wir 2024 Neulingen im Peppol-Netzwerk und Wissenshungrigen einen einfachen Einstieg in die Welt von Peppol ermöglicht. In vier Schwerpunkt-Meetings haben wir einzelne Themen vorgestellt und intensiv diskutiert. Die Teilnehmerzahlen waren durchweg beeindruckend, mit 20 bis 50 Teilnehmenden pro Session. Neben den virtuellen Formaten haben wir Sie im März zu unserem zweitägigen Netzwerk-Meeting nach Bremen in die Baumwollbörse eingeladen.
Als Teil der internationalen Peppol Community waren wir aktiv an der Weiterentwicklung des Peppol Interoperability Frameworks beteiligt. Durch die intensive Netzwerkarbeit konnten technische Spezifikationen und Compliance-Regelungen weiter geschärft werden, um auch künftig die Interoperabilität und Effizienz im Austausch elektronischer Dokumente sicherzustellen.
Unser Erfolg basiert auf der großartigen Zusammenarbeit innerhalb der Community – sei es durch aktive Teilnahme an Sessions oder die gemeinsame Weiterentwicklung. Wir freuen uns auf ein weiteres spannendes Jahr!
Mehr zu peppol finden Sie hier.
Ein zentraler Meilenstein ist die Veröffentlichung der Spezifikation XBestellung, die seit 2023 im Kontext des Kooperationsprojektes zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses vorangetrieben wird.
XBestellung baut auf der Peppol BIS Order only 3.2 auf und integriert spezifische Anforderungen der deutschen öffentlichen Verwaltung. Ziel ist es, ein europaweit interoperables Format für Bestellnachrichten zu schaffen, das die Digitalisierung und Effizienz des Beschaffungsprozesses verbessert. Die Initiative vereinfacht die Anwendung bestehender Standards, harmonisiert den Betrieb mit vorhandenen Lösungen, um die digitale Supply-Chain für die öffentliche Verwaltung weiter zu vervollständigen.
Mit der Veröffentlichung von XBestellung 1.0 wurden 2024 entscheidende Weichen für eine zukunftsfähige, digitale Beschaffung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Standard XRechnung bleibt eine verlässliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebenden. Die Version XRechnung 3.0 ist am 01. Februar 2024 in Kraft getreten. Innerhalb des Jahres gab es kein weiteres normatives Release. Da auch für den Winter 2024/25 kein normatives Release von XRechnung vorgesehen ist, wird XRechnung 3.0 bis mindestens 31.07.2025 in Kraft bleiben.
Bugfix Releases zur Optimierung der technischen Komponenten wurden und werden wie gewohnt regelmäßig veröffentlicht.
Mit dem Release Peppol BIS Billing 3.0.18 sind die deutschen Geschäftsregeln der XRechnung nun als sogenanntes National Ruleset Bestandteil der Peppol BIS Billing und ab Februar 2025 nutzbar.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht auch auf inländische B2B-Rechnungen ausgeweitet, was den Einsatz des Standards über den öffentlichen Sektor hinaus stärkt. Unternehmen und Verwaltungen sind gefordert, ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Der Standard XRechnung wird damit zur zentralen Brücke für eine flächendeckende Digitalisierung und Interoperabilität in der Rechnungsstellung.
„Gemeinsam für eine digitale Beschaffung“ – Unter diesem Motto haben sich der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) unter der Federführung der Freien Hansestadt Bremen im Auftrag des IT-Planungsrates zusammengeschlossen und die „Kooperation zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses“ gegründet.
Ziel der Kooperation ist die medienbruchfreie und durchgängige Digitalisierung aller Teilprozesse der öffentlichen Beschaffung. Aufbauend auf den Erfahrungen bisheriger Digitalisierungsvorhaben werden hierfür arbeitsteilig Konzepte und Standards entwickelt, in Pilotvorhaben erprobt und betrieben.
2024 erfolgte der Rollout des Selfserviceportals DSÖE für alle rechtlich verpflichteten Vergabestellen. Gleichzeitig ist eine Analyse von OpenSource-Komponenten und Verwaltungsstandards für einen zentralen Übergabepunkt von Fachverfahren in das Peppol-Netzwerk gelungen. Ein FV-Peppol-Vermittlungsdienst wurde konzipiert, und ein Peppol-Konnektor für Fachverfahren umgesetzt. Zudem wird ein Experimentierraum für Länder zur Testung von Anwendungsfällen eingerichtet, alles in enger Zusammenarbeit.
Trotz aller Herausforderungen blicken wir zuversichtlich in die Zukunft. Für 2025 haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt, um die öffentliche Beschaffung in Deutschland weiter zu stärken und auch im kommenden Jahr innovative Lösungen zu entwickeln.
Wir danken allen, die uns in diesem Jahr begleitet und unterstützt haben.
Wir wünschen Ihnen ein entspanntes Weihnachtsfest, einen angenehmen Ausklang und einen guten Start ins neue Jahr!
Die neueste Version ist da – bereit für die Zukunft.
Dieses Jahr stand bei eForms-DE vor allem im Zeichen von erforderlichen Änderungen durch die Einführung des Amendments 2023 (Durchführungsverordnung (EU) 2023/2884 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
Nachdem TED nun selber mit der Version eForms-SDK 1.13.0 das Amendment vollständig umgesetzt hat, brauchte es nur noch wenige Änderungen an der aktuellen Version.
Details können der Änderungshistorie der Spezifikation entnommen werden. Die aktuelle Spezifikation eForms-DE Version 2.1.0 finden Sie im Bereich „Dokumente“ auf XEinkauf.de.
Wir empfehlen allen Nutzer:innen, zeitnah auf die neue Version umzusteigen, um von den technischen Verbesserungen und der erweiterten Funktionalität zu profitieren.
Die Harmonisierung von XRechnung und Peppol BIS Billing läuft erfolgreich. Somit wird es immer einfacher, eine valide elektronische Rechnung über das Peppol-Netzwerk zu versenden.
Im Zuge der Harmonisierung der beiden CIUSse XRechnung und Peppol BIS Billing wurden bereits im Sommer 2023 Geschäftsregeln aus der Peppol BIS Billing in die XRechnung übernommen. Die seinerzeit veröffentlichte XRechnung 3.0 ist seit 01. Februar 2024 in Kraft.
Zeitgleich wurde bei Open Peppol die Übernahme der deutschen Geschäftsregeln der XRechnung als National Ruleset der Peppol BIS Billing beantragt. Mit dem Release Peppol BIS Billing 3.0.18, das im November 2024 veröffentlicht wurde, ist dieses National Ruleset nun Bestandteil der Peppol BIS Billing und ab Februar 2025 zu nutzen.
Für den Rechnungsaustausch über das Peppol-Netzwerk bedeutet dies, dass innerhalb Deutschlands anstelle der Dokumententypen XRechnung UBL Invoice V3.0 und XRechnung UBL Creditnote V3.0 nun auch Peppol BIS Billing 3.0 verwendet werden kann und dann automatisch die Regeln von XRechnung greifen.
Dadurch werden die Dokumententypen XRechnung UBL Invoice V3.0 und XRechnung UBL Creditnote V3.0 nun redundant und daher perspektivisch aus dem Peppol Netzwerk herausgenommen. Sie sind für eine Übergangszeit von voraussichtlich 12-24 Monaten weiterhin parallel nutzbar.
Alle weiteren im Peppol-Netzwerk angemeldeten Dokumententypen der XRechnung 3.0 (CIUS XRechnung in CII sowie Extension XRechnung in UBL und CII) werden auch darüber hinaus nutzbar sein.
Diese Änderungen werden sich ab Mitte Februar 2025 auch in den nationalen Peppol Authority Specific Requirements widerspiegeln: die bisherige Vorgabe, XRechnung für die Adressierung von öffentlichen Stellen benutzen zu müssen, entfällt damit.
Wie gelingt der perfekte Einstieg in die Welt von Peppol? Mit unseren Newbie-Sessions haben wir 2024 zahlreiche Teilnehmende dabei unterstützt, die Grundlagen des Peppol-Netzwerks zu verstehen – praxisnah, verständlich und kompetent.
Mit insgesamt 11 Newbie-Sessions (einmal pro Monat) haben wir 2024 Neulingen im Peppol-Netzwerk und Wissenshungrigen einen einfachen Einstieg in die Welt von Peppol ermöglicht. Die Teilnehmerzahlen waren durchweg beeindruckend, mit 20 bis 50 Teilnehmenden pro Session.
Schwerpunkte der Sessions waren:
Die Newbie-Sessions bieten Einsteigern einen guten Zugang zu zentralen Themen, ohne tiefgehende Vorkenntnisse zu erwarten – ein Angebot, das von der Community hervorragend angenommen wurde.
Ausblick auf 2025
Unser Erfolg basiert auf der großartigen Zusammenarbeit innerhalb der Community – sei es durch aktive Teilnahme an Sessions oder die gemeinsame Weiterentwicklung. Wir freuen uns auf ein weiteres spannendes Jahr mit Ihnen!